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Zweitwohnsitzabgabeordnungen nach dem Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz 2022 nicht gesetzwidrig
Entscheidung: ua (Abweisung mehrerer Anträge des LVwG Steiermark auf Aufhebung von Gemeindeverordnungen wegen nicht ausreichender Erhebung der Grundlagen für die Höhe der Abgabe). Ebenso ; , V 9/2026; , V 11/2026, V 12-14/2026.
Norm: Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz 2022.
Rechtssatz: In Anbetracht der der Verordnungserlassung vorangegangenen Erhebungen und der den Gemeinden mit Schreiben des Amts der Steiermärkischen Landesregierung vom mitgeteilten Ergebnisse dieser Erhebungen treffen die Bedenken des antragsstellenden Gerichts, dass hinsichtlich der Festlegung des Abgabensatzes weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verordnung am noch bei Inkrafttreten der Verordnung am auf die Verkehrswerte in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze Bedacht genommen worden sei, nicht zu. Vielmehr lagen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Grundlagen vor, die die Ausschöpfung des Höchstsatzes rechtfertigten. Vor diesem Hintergrund schadet es auch nicht, dass im Rahmen der Beschlussfassung im Gemeinderat am die Höhe des Abgabensatzes nicht ausdrücklich erläuter...