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SWK 28, 1. Oktober 2026, Seite 1202

Geschäftsführerhaftung - Kein Verschulden bei Vertrauen auf die Rechtsauskunft eines Steuerberaters

Entscheidung: (Parteirevision, Teilaufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Normen: §§ 9, 80 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH wurde (nach deren Löschung) für deren Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen. Im Beschwerdeverfahren brachte er ua vor, einen Steuerberater zu jenen Umständen bzw Vorgangsweisen (konkret: in Bezug auf die umsatzsteuerliche Erfassung bestimmter Leistungen), die zur nachträglichen Festsetzung der Abgaben führten, befasst und seine Vorgaben eingehalten zu haben.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte diesbezüglich im Wesentlichen aus, die Buchführung für die GmbH sei durch eine andere Gesellschaft (und nicht durch den Steuerberater) erfolgt. Dem Steuerpflichtigen als Geschäftsführer hätten in steuerlicher Hinsicht Zweifel an der Richtigkeit der Vorgangsweise kommen müssen. Der steuerliche Vertreter habe zudem vorgeschlagen, die gewählte Vorgangsweise zu ändern. Der Geschäftsführer hätte beim zuständigen Finanzamt selbst oder über den Steuerberater Erkundigungen über die Richtigkeit der beibehaltenen Vorgangsweise einholen müssen.

S. 1203 Rechtliche Beurteilung: Geht einem Haft...

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