Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2026, Seite 1168

Zur BMF-Info betreffend Grunderwerbsteuer nach der EuGH-Entscheidung Nova Iberomoldes

Info des BMF beantwortet wichtige Fragen zur GrESt nach § 1 Abs 3 GrEStG, lässt aber auch Fragen offen

Christian Prodinger

Schon seit vielen Jahren unterliegt auch der Anteilserwerb an grundstücksbesitzenden Gesellschaften der GrESt. Durch die Neuregelungen ab hat sich eine deutliche Verschärfung ergeben. Aus der Entscheidung des EuGH in der Rs Nova Iberomoldes folgt, dass Teile des § 1 Abs 3 GrEStG wegen Unionsrechtswidrigkeit nicht anwendbar sind.

1. Entscheidung des EuGH

In der Rs Nova Iberomoldes kam der EuGH zur portugiesischen Grunderwerbsteuer in Bezug auf die Kapitalansammlungsrichtlinie zu folgenden Auffassungen:

  • Die Gründung einer AG durch Aufbringung des Kapitals durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen fällt unter Art 4 Abs 1 lit b Kapitalansammlungsrichtlinie.

  • Die Ausnahme nach Art 6 Abs 1 lit a Kapitalansammlungsrichtlinie, wonach die Mitgliedstaaten „pauschal oder nicht pauschal erhobene Steuern auf die Übertragung von Wertpapieren“ erheben dürfen, ist nur auf Übertragungen von Wertpapieren anwendbar, die einen eigenständigen Vorgang darstellen, nicht jedoch auf Übertragungen von Wertpapieren, die einen akzessorischen Vorgang darstellen, der zu einem von Art 5 dieser Richtlinie erfassten Vorgang gehört.

  • Eine Übertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken nach Art 6 Abs 1 lit b Kapitalansammlungsrichtli...

Daten werden geladen...