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SWK 28, 1. Oktober 2026, Seite 1167

Nationalrat beschließt Aktivpension

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom die sogenannte Aktivpension beschlossen. Ab 2027 werden Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, steuerlich entlastet und erhalten einen Freibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich bzw 15.000 Euro jährlich. Die Begünstigung gilt sowohl für unselbständige als auch für selbständige Erwerbstätigkeit und unabhängig davon, ob der Pensionsantritt aufgeschoben oder bereits eine Pension bezogen wird.

Für Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig sind (Zuverdiener), sind grundsätzlich mindestens 40 Versicherungsjahre erforderlich. Für Frauen gilt aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters eine Einschleifregelung: Ausgehend von 34 Versicherungsjahren wird die erforderliche Versicherungszeit bis 2033 angehoben.

Der Freibetrag vermindert die Bemessungsgrundlage der Lohn- bzw Einkommensteuer und kann höchstens in Höhe der begünstigten Einkünfte berücksichtigt werden. Die Neuregelung gilt für begünstigte Einkünfte, die ab erzielt werden.

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