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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 355

Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkurses nach Gründung einer liechtensteinischen Familienstiftung in Benachteiligungsabsicht

Katharina Widhalm-Budak

§ 2 Z 1 AnfO

Art 552 §§ 1 bis 41, § 553 Abs 2, § 560 PGR

1. Die mit Benachteiligungsabsicht des Schuldners (Stifters) erfolgte Vermögensverschiebung im Wege der Errichtung einer Familienstiftung nach liechtensteinschem Recht ist rechtsmissbräuchlich und anfechtbar, wenn die errichtete Stiftung in Wahrheit kein eigentümerloses, vom Stifter völlig getrenntes Vermögen darstellt.

2. Auf die Kenntnis der Organe der Stiftung von der Benachteiligungsabsicht des Schuldners kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn der Stifter noch Einflussmöglichkeiten auf die Stiftung hat und die Stiftung deshalb noch unter seinem wirtschaftlichen Einfluss steht.

( OLG Wien 16 R 51/09a; LGZ Wien 19 Cg 16/06x)

Die Klägerin belieferte ein slowenisches Unternehmen, an dem W. als Gesellschafter beteiligt war. W. unterfertigte am eine persönliche Haftungserklärung zugunsten der Klägerin für aus diesen Lieferungen entstandene Verbindlichkeiten. Bei einer Besprechung am zwischen W. und dem Geschäftsführer der Klägerin wurden damals offene Forderungen von rund 1.400.000.000 LIT (= 712.193,77 Euro) erörtert.

In der Folge wurde über die slowenische Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröf...

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