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BWG-Novelle (CRD III)
Am wurde vom Ministerrat die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die EG-Richtlinien zur Änderung der „Basel II-Richtlinie“ (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG) im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Vergütungspolitik umgesetzt werden.
Folgende Eckpunkte sind vorgesehen:
Die Anforderungen der „Basel II-Richtlinien“ sollen ergänzt und Kreditinstitute ausdrücklich dazu verpflichtet werden, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf ihr Risikoprofil auswirkt, eine Vergütungspolitik sowie Vergütungspraktiken festzulegen und anzuwenden, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar sind.
Mit diesen neuen Vergütungsbestimmungen soll zudem das Handeln der Mitarbeiter von Kreditinstituten stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausgerichtet werden. Falsche Anreize in der Vergütungsstruktur, wie eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit, sollen verhindert werden.
Die Vergütungspolitik eines Kreditinstitutes soll somit darauf ausgerichtet sein, die persönlichen Zielsetzungen ihrer Mitarbeiter den la...