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AG
AG: Die von einer an der Gesellschaft als Gesellschafterin beteiligten Gebietskörperschaft gewährte Subvention, zu deren Leistung die Gesellschafterin weder gesetzlich noch durch die Satzung verpflichtet war, ist eine „freiwillige Leistung“, die geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen.
Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.
Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:
§ 2 Z 4 KVG lautet auszugsweise:
„Der Gesellschaftsteuer unterliegen:
...
4. folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen:
a) Zuschüsse
...“
Die Gesellschaftereigenschaft des Landes Oberösterreich ist im Beschwerdefall bezogen auf den Zeitpunkt der Leistung der Subvention mit Rücksicht auf das Vorbringen der Beschwerdeführerin in ihrem Mängelbehebungsschriftsatz nicht mehr strittig, sodass auf diesen Punkt nicht mehr weiter eingegangen zu werden braucht.
Nach ständiger hg Judikatur ist die Frage der Freiwilligkeit einer Leistung allein danach zu beurteilen, ob die Leistung auf gesetzlichem oder gesellschaftsvertraglichem Zwang beruht oder auf einem anderen Rec...