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Forderungsbewertung nach UGB, BWG und EStG und Rechtsdurchsetzung
Der vorliegende Beitrag stellt die Zusammenhänge zwischen UGB/BWG und EStG bei der Forderungsbewertung dar und diskutiert daran anschließend die sich aus den überlappenden Kontrollzuständigkeiten mehrerer Institutionen (Abgabenbehörden und ordentliche Gerichte) ergebenden Unsicherheiten und Zweifelsfragen.
I. Problemstellung
Die Bewertung von Forderungen wird in zwei bzw durch Gesetzesverweise in drei unterschiedlichen Regelwerken normiert. Zum einen enthalten das UGB und darauf verweisend das BWG Bestimmungen zu Ansatz und Bewertung von Forderungen. Das UGB/BWG differenziert dabei mehrfach, einmal zwischen Anlage- und Umlaufvermögen und einmal zwischen dauerhafter und nicht dauerhafter Wertminderung. Weiters enthält auch das EStG Bestimmungen zu Ansatz und Bewertung von Forderungen, wobei das EStG nicht zwischen Forderungen im Anlagevermögen und Forderungen im Umlaufvermögen differenziert und auch die voraussichtliche Dauer der Wertminderung nicht von Belang ist.
Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass die Anwendung unterschiedlicher Rechtsnormen, hier unterschiedlicher Bewertungsregelungen, die aus unterschiedliche Zielsetzungen verfolgenden Rechtskreisen stammen, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen wi...