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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 299

Budgetbegleitgesetz-Justiz 2011–2013

Am wurde ein Gesetzesentwurf, mit dem ua das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, dasS. 300 Firmenbuchgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz-Justiz 2011–2013), zur Begutachtung versandt. Im Rahmen dieses Entwurfs sind eine Reihe von Bestimmungen vorgesehen, welche Konsolidierungs- und Einsparungseffekte mit sich bringen sollen. Weiters soll eine effizientere Nutzung von Arbeitskapazitäten im Bereich der Gerichte sowie eine Entlastung der Gerichte erreicht werden. Vorgesehen sind ua folgende Änderungen:

  • Kürzung der Gerichtspraxis von derzeit neun auf künftig fünf Monate zur Nutzung des dahinter stehenden Einsparungspotenzials: Damit soll neben einer budgetären Entlastung des Justizressorts auch eine Entspannung im Hinblick auf die bei vielen Gerichten herrschende Raumnot erreicht werden.

  • Die Einsatzmöglichkeiten für Richteramtsanwärter nach Ablegung der Richteramtsprüfung sollen flexibler gestaltet, ausgeweitet und klarer definiert werden. Zudem sollen die Ausbildungsmöglichkeiten für Richteramtsanwärter gem den aktuellen Erfordernissen auf Ausbildungen im Bereich der Wirtschaft (durch Praktika bei Unternehmen oder wirtschaftsnahen Einrichtun...

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