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GesRZ 6, Dezember 2010, Seite 300

Kommission stellt geplanten neuen EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor vor

Im Zuge der Finanzkrise mussten etliche Regierungen Notmaßnahmen ergreifen, um die Banken zu stabilisieren und eine ernsthafte Erosion des Finanzsystems zu verhindern. Dabei handelten die Regierungen auf der Basis nationalen Rechts, da es bislang keinen Rechtsrahmen in der EU gab, um eine Krise des Bankensektors zu bewältigen. Daher hat die Europäische Kommission am eine Mitteilung vorgelegt, in der sie ihre Pläne für einen EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor darlegt. Diese sollen den Weg für die Rechtsvorschriften ebnen, die im Frühjahr 2011 vorgelegt werden: Behörden in ganz Europa sollen für den Umgang mit insolventnahen Banken gewappnet sein und mögliche Bankeninsolvenzen geordnet abwickeln. Die Behörden sollen dabei mit folgenden Instrumenten und Befugnissen ausgestattet werden:

  • Präparativ- und Präventivmaßnahmen (wie die Vorgabe für Institute und Behörden, sich auf eine etwaige Sanierung vorzubereiten und Abwicklungspläne aufzustellen);

  • Frühinterventionsbefugnisse, um Problemen schon frühzeitig entgegenwirken zu können (wie die Befugnis der Aufsichtsbehörden, die Ablösung der Geschäftsleitung zu verlangen oder einem Institut vorzuschreiben, einen Sanierung...

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