Handbuch E-Commerce-Recht
1. Aufl. 2026
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12. Zahlungsmöglichkeiten
12.1. Welche Zahlungsarten muss ich akzeptieren?
Bei Verträgen über Zielschuldverhältnisse (zB Kaufverträge) mit Verbrauchern besteht grundsätzlich die Pflicht, ein Bankkonto für Überweisungen anzugeben. Ausnahmen gelten nur, wenn eine andere Zahlungsart, wie Einzugsermächtigung oder Kreditkartenzahlung, vertraglich vereinbart wurde.
Das bedeutet aber nicht, dass eine ausschließliche Zahlungsmöglichkeit per SEPA-Lastschriftmandat jedenfalls ausreichend wäre. Gerade im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (zB Abo-Modellen) ist es nicht zulässig, ausschließlich Zahlungen per Lastschrifteinzug zu akzeptieren. Selbst eine Kombination der Zahlungsmöglichkeiten SEPA-Lastschrift, Hinterlegung der Kreditkartendaten und PayPal ist unzulässig. Gebräuchliche Zahlungsarten wie Barzahlung oder Überweisung können sohin nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.
Zudem ist auch eine Zahlung von ausländischen Konten zu akzeptieren. Ebenso darf eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift nicht allein deshalb verweigert werden, weil der Zahler seinen Wohnsitz nicht im Sitzstaat des Zahlungsempfängers hat.
12.2. Bis wann muss eine Zahlung bei mir eingehen?
Zahlungsfristen gelten als gewahrt, ...