Handbuch E-Commerce-Recht
1. Aufl. 2026
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3. Checkboxtexte
Checkboxen sind zu einem festen Bestandteil moderner Websites geworden. Zum einen werden sie im E-Commerce dazu genutzt, ausdrückliche Zustimmungen einzuholen, zum anderen, um Aufklärungspflichten (nachweislich) zu erfüllen. Beides ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, va im Rahmen von B2C-Geschäften, mitunter zwingend erforderlich.
S. 63.1. Muss ich eine Zustimmung zu meinen AGB einholen?
Für die Gültigkeit der AGB in den einzelnen Vertragsbeziehungen ist es ausreichend, diese in den Vertrag einzubeziehen. Hierfür sollte auf einen kurzen Text samt Verlinkung zu den AGB in direkter Nähe zum Bestellbutton zurückgegriffen werden, wonach der Vertrag unter Einbeziehung der AGB geschlossen wird, wie zB: „Dem Vertragsabschluss liegen die AGB zu Grunde.“ oder: „Die AGB werden in den Vertrag einbezogen.“
Der entsprechende Text kann mit einer Checkbox versehen werden, die vom Kunden zu bestätigen ist. Eine Notwendigkeit dafür besteht aber nicht. Abstand genommen werden sollte von Formulierungen, wonach Verbraucher die Gültigkeit der AGB bestätigen oder die AGB genehmigen.
3.2. Brauche ich eine Bestätigung, dass meine Kunden über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind?
Auf einer Vie...