Handbuch E-Commerce-Recht
1. Aufl. 2026
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15. Webauftritt & geistiges Eigentum (Marken- und Urheberrecht)
15.1. Einleitung
Der Webauftritt berührt zwei Schutzbereiche: Markenrecht und Urheberrecht. Markenrecht betrifft Namen, Logos und Slogans. Es entscheidet, unter welchem Zeichen der Shop auf dem Markt auftritt. Urheberrecht betrifft die Inhalte: Fotos, Videos, Grafiken, Texte, S. 52Ton und Layout. Für jede Nutzung werden passende Nutzungsrechte benötigt. Bei Personenabbildungen kommt zusätzlich der Bildnisschutz (§ 78 UrhG) dazu. Domains und Social-Handles ersetzen keine Marke. Eine Markeneintragung ersetzt umgekehrt keine Rechte an Bildern oder Musik. Dieses Überblickskapitel gibt Praxisregeln: Namen prüfen, Marke anmelden, Assets sauber lizenzieren und fremde Marken nur zulässig verwenden. Details folgen in Teil 1 Punkt 15.4. „Markenrecht“ und Teil 1 Punkt 15.5. „Urheberrecht“.
15.2. Modellwahl & Rollen
Je nach Setup liegen Namensprüfung, Markenanmeldung und Rechteketten bei unterschiedlichen Rollen. Die folgende Übersicht zeigt, wer welche Aufgaben übernehmen sollte.
15.2.1. Alternative 1: Do-it-yourself (DIY)
Betreiber: Markenstrategie ausarbeiten und vorgeben; Namenskonflikte prüfen (Kollisionsprüfung: Suche nach identischen oder ähnl...