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Wie errichtet man eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist; sie ist seit 2006 im PatVG geregelt. Die Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderungen und die Beendigung einer Patientenverfügung richten sich für Behandlungen in Österreich nach nationalem Recht. Obwohl das PatVG den Begriff „Patient“ verwendet, ist es hierbei unerheblich, ob eine Person bei der Errichtung der Patientenverfügung bereits erkrankt ist oder nicht; jedoch muss der:die Patient:in bei der Errichtung entscheidungsfähig sein.
Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden (§ 3 PatVG); eine Errichtung als gesetzliche:r Erwachsenenvertreter:in bzw Vorsorgebevollmächtigte:r scheidet daher aus. Grundsätzlich unterscheidet man „verbindliche“ Patientenverfügungen und „andere“ (bzw vormals „beachtliche“) Patientenverfügungen.
Für die verbindliche Patientenverfügung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
Die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, sind konkret zu beschreiben oder haben eindeutig aus dem Gesamtz...