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Erfolgloser Antrag des Vaters auf Reduzierung vereinbarter Kontakte mit dem Kind
iFamZ 2026/58
Eltern sind an eine vor Gericht abgeschlossene Kontaktrechtsvereinbarung unter der Einschränkung der Umstandsklausel gebunden. Sie können sich daher nur auf nachträgliche Änderungen des Sachverhalts berufen, damit eine bestehende Kontaktrechtsregelung gerichtlich abgeändert werden kann. Die geänderten Umstände sind vom Antragsteller aufzuzeigen.
(...) [2] Die Lebensgemeinschaft der Eltern des vierjährigen Kindes ist aufgehoben. (...)
[3] Über Antrag des Vaters vom , die gemeinsame Obsorge für das Kind festzulegen, und spätere Anträge beider Eltern, sie jeweils alleine mit der Obsorge zu betrauen, schlossen sie in der Tagsatzung vom eine Vereinbarung, wonach ihnen die Obsorge gemeinsam zusteht und die hauptsächliche Betreuung mit Ausnahme der alleinigen Bestimmung des Wohnorts des Minderjährigen der Mutter zukommt. Am selben Tag vereinbarten die Eltern nachstehende Kontaktrechte:
1. Der Kindesvater (...) ist berechtigt und verpflichtet, den minderjährigen A. (...) wöchentlich am Sonntag um 16:00 Uhr vom Haushalt der Kindesmutter abzuholen und unter Einschluss von zwei Übernachtungen am Dienstag um 18:00 Uhr wiederum in ihren Haushalt zurückzubringen.
2. Dar...