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Verspätete Hauptwohnsitzmeldung nach Umzug: Mindestbezugsdauer einzuhalten
iFamZ 2026/62
Meldet die Mutter als Bezieherin von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld nach einem Umzug versehentlich den Hauptwohnsitz verspätet an, hat sie für die verbleibende Zeit nach der Hauptwohnsitzmeldung keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn dieser Zeitraum die 61-tägige Mindestbezugsdauer nicht erreicht.