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iFamZ 2, April 2026, Seite 132

Der strafrechtliche Schutz gegen häusliche Gewalt

Robert Kert

Vor 30 Jahren wurde das erste Gewaltschutzgesetz beschlossen. Seither hat der Gesetzgeber immer wieder gesetzliche Maßnahmen und Verschärfungen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vorgenommen. Dennoch bleibt die Zahl an Frauen, die Opfer von Gewalt und Drohungen werden, konstant hoch, wie verschiedene Studien zeigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltenden strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz gegen häusliche Gewalt und evaluiert diese.

I. Hoher Anteil an Frauen mit Gewalterfahrungen

Nach dem „EU Gender-based Violence Survey“ sind in Österreich 37,8 % der Frauen zumindest einmal in ihrem Leben von physischer oder psychischer Gewalt innerhalb einer Partnerschaft betroffen, 17,1 % der Frauen erleben physische Gewalt durch ihren Partner. Damit liegen die Zahlen in Österreich etwas über dem EU-Durchschnitt. Auffallend ist, dass trotz einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen (auch im Bereich des Strafrechts) in den letzten 30 Jahren die Zahlen weitgehend unverändert geblieben sind, obwohl das Problem seit Langem bekannt ist und der Gesetzgeber bereits mehrfach - insb in mehreren Gewaltschutzgesetzen - strafrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gesetzt hat.

II. Gewa...

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