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Umrechnung eines All-in-Gehalts bei Umstieg auf Elternteilzeit?
In seiner Entscheidung vom , 9 ObA 62/25w, befasste sich der OGH mit der Frage, wie das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit zu berechnen ist, wenn im Dienstvertrag eine All-in-Vereinbarung ohne bestimmbaren Überstundenanteil vereinbart wurde. Der OGH entschied, dass bei einer All-in-Vereinbarung, die keine ausreichende Abgrenzung des Entgeltanteils für Mehr- und Überstundenleistungen enthält, das aliquote Entgelt während der Elternteilzeit vom gesamten All-in-Gehalt zu berechnen ist. Eine nachträgliche Aufteilung anhand eines Durchschnittswerts der tatsächlich geleisteten Überstunden kommt nicht in Betracht.
Sachverhalt
Die Klägerin war bei der Beklagten auf Basis eines All-in-Dienstvertrags aus dem Jahr 2011 beschäftigt. Der Dienstvertrag enthielt die folgende Bestimmung: „Mit dem erwähnten Gehalt gelten alle im Monat erbrachten Mehr- und Überstunden als finanziell abgegolten.“ Im Dienstvertrag wurde weder das Grundgehalt noch die Anzahl der pauschal abgegoltenen Überstunden ausgewiesen. Die Parteien gingen unstrittig davon aus, dass mit der Position der Klägerin Mehr- und Überstunden verbunden sein würden. Ein konkretes Ausmaß der Mehr- und Überstunden wurde nicht festgeleg...