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PV-Info 4, April 2026, Seite 24

Neues Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien ab 1. 3. 2026

Monika Kunesch

Mit (BGBl III 2026/12, ausgegeben am ) trat das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien in Kraft (im Folgenden: SV-Abkommen mit Brasilien). Hier sind die wichtigsten Eckpunkte für Ihre PV-Praxis, die für ein besseres Verständnis den Inhalten des erst kürzlich, nämlich mit , in Kraft getretenen Sozialversicherungsabkommens mit Japan (kurz: SV-Abkommen mit Japan) gegenübergestellt werden.

Sachlicher Geltungsbereich - Art 2

Der sachliche Geltungsbereich umfasst primär die Pensionsversicherung. Das Abkommen stellt die Gleichbehandlung sicher und regelt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für künftige Pensionsansprüche.

Praxishinweis

Leistungen der Krankenversicherung sind vom Abkommen explizit nicht erfasst! Bei Entsendungen nach Brasilien trifft den österreichischen Dienstgeber daher weiterhin die volle Kostenübernahmeverpflichtung nach § 130 ASVG. Der Abschluss einer privaten Auslandszusatzkrankenversicherung für die entsandte Person wird daher dringend empfohlen.

Exkurs - der gravierende Unterschied zum SV-Abkommen mit Japan: Während die Krankenversicherung im Abkommen mit Brasilien gänzlich aus dem sachlichen Geltungsbereich ausgenommen ist (es findet ke...

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