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Krankheitstage und Bonus im Folgejahr im Lichte der Aufteilungsfrage
Manchmal gibt es Gerichtsurteile, die einen Quell an Diskussionspunkten bieten - glücklich verhält es sich da mit dem Erkenntnis des ). Es veranschaulicht eindrucksvoll die Aufteilung von Besteuerungsrechten und die prozessualen Hürden bei Lohnzettelkorrekturen.
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger war zunächst in Serbien und ab September 2016 lokal in Österreich angestellt. Bis zum Familiennachzug nach Österreich im August 2017 lag sein Lebensmittelpunkt in Serbien. Im Jahr 2017 leistete er 120 Arbeitstage (davon 105 in Österreich) und verbrachte einen 96-tägigen Krankenstand mit Entgeltfortzahlung in Serbien. Der Beschwerdeführer beantragte die Korrektur seines Lohnzettels 2017, da Österreich für die Krankenstandstage kein Besteuerungsrecht zustehe und diese Serbien zuzurechnen seien. Das Finanzamt hingegen vertrat die Ansicht, dass Krankheitstage im Verhältnis der Arbeitstage aufzuteilen seien. Zudem forderte der Beschwerdeführer die Aufteilung einer im Jahr 2017 zugeflossenen Bonuszahlung für das Jahr 2016. Im laufenden Verfahren lehnte das BFG mehrfach vom Beschwerdeführer vorgelegte Excel-Listen als taugliche Nachweise ab.
BFG-Erkenntnis
Das BFG ga...