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Doppelt hält nicht besser: Mehrfacher Sachbezug bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Firmen-Pkw
Stehen einem Arbeitnehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer mehrere arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge für die private Nutzung zur Verfügung, kommt es nach Ansicht der Finanzverwaltung zu einer mehrfachen Sachbezugsbesteuerung. Zwei aktuelle Erkenntnisse des BFG (; , RV/5100936/2025) bestätigen diese strenge Praxis nun erneut: Die bloße Deckelung auf den Maximalbetrag für das teuerste Fahrzeug greift nicht. Für die Personalverrechnung ergeben sich daraus zwingende Handlungsbedarfe zur Vermeidung teurer Nachzahlungen.
Der rechtliche Hintergrund in der SachbezugswerteVO
Nach § 4 der SachbezugswerteVO ist für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz ein Sachbezug von 2 % bzw 1,5 % (je nach CO2-Ausstoß im Jahr der Erstzulassung) der tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen. Dieser Betrag ist mit maximal 960 € bzw 720 € pro Monat gedeckelt. Für E-Autos fällt kein Sachbezug an.
In der Prüfungspraxis (GPLB) taucht jedoch regelmäßig ein Streitpunkt auf: Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer - typischerweise im Management oder als Gesellschafter-Geschäftsführer - Zugriff auf mehrere Fahrzeuge hat? Das klassische Argument der Steuerpflichtigen lautet oft l...