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PV-Info 4, April 2026, Seite 4

Umsetzung der Änderungen in der Altersteilzeit ab 2026

Andreas Gerhartl

Die Umsetzung der seit 2026 in Kraft getretenen Änderungen betreffend Altersteilzeit werden in einer Handlungsanleitung des AMS zusammengefasst und anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Dies ist insbesondere aufgrund der zahlreichen Ausnahme- und Übergangsbestimmungen von hoher praktischer Relevanz. Die darin enthaltenen Ausführungen werden daher hier auszugsweise wiedergegeben.

Übersicht

Die Änderungen betreffen manchmal alle Altersteilzeit-Varianten, manchmal aber auch nur bestimmte Modelle (Block- bzw kontinuierliche Vereinbarung). Bisweilen hängt die Geltung auch vom Beginn der Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung ab. Überblicksweise kann dies wie folgt dargestellt werden:


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betroffene Varianten
Änderung
Inhalt
alle Altersteilzeit-Vereinbarungen, also Blockzeitmodelle, kontinuierliche Modelle - unabhängig vom Beginn deren Laufzeit (auch laufende Fälle)
grundsätzliches Verbot von weiteren unselbstständigen Beschäftigungen neben der Altersteilzeit
Altersteilzeit-Blockzeitmodelle und kontinuierliche Modelle, deren Laufzeit ab beginnt
Altersteilzeit nur mehr bei einem Dienstgeber möglich
keine „Lückenschließung“
kontinuierliche Modelle, deren Laufzeit ab beginnt
Laufzeit/Höchstdaue...

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