Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsetzung der Änderungen in der Altersteilzeit ab 2026
Die Umsetzung der seit 2026 in Kraft getretenen Änderungen betreffend Altersteilzeit werden in einer Handlungsanleitung des AMS zusammengefasst und anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Dies ist insbesondere aufgrund der zahlreichen Ausnahme- und Übergangsbestimmungen von hoher praktischer Relevanz. Die darin enthaltenen Ausführungen werden daher hier auszugsweise wiedergegeben.
Übersicht
Die Änderungen betreffen manchmal alle Altersteilzeit-Varianten, manchmal aber auch nur bestimmte Modelle (Block- bzw kontinuierliche Vereinbarung). Bisweilen hängt die Geltung auch vom Beginn der Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung ab. Überblicksweise kann dies wie folgt dargestellt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
betroffene Varianten | Änderung | Inhalt |
alle Altersteilzeit-Vereinbarungen, also Blockzeitmodelle, kontinuierliche Modelle - unabhängig vom Beginn deren Laufzeit (auch laufende Fälle) | grundsätzliches Verbot von weiteren unselbstständigen Beschäftigungen neben der Altersteilzeit | |
Altersteilzeit-Blockzeitmodelle und kontinuierliche Modelle, deren Laufzeit ab beginnt | Altersteilzeit nur mehr bei einem Dienstgeber möglich | |
keine „Lückenschließung“ | ||
kontinuierliche Modelle, deren Laufzeit ab beginnt | Laufzeit/Höchstdaue... | |