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ZVers 2, März 2026, Seite 91

Feuerversicherung: Keine Aufklärungspflicht des Versicherers bei einer Unterversicherung

§ 56 VersVG

1. Der Versicherer ist nicht zur Überprüfung verpflichtet, ob das angebotene Versicherungsprodukt das Schutzbedürfnis des Versicherungsnehmers vollständig abdeckt.

2. Zwar muss der Versicherer Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen, doch muss der Versicherungsnehmer die von ihm aufklärungsbedürftig erachteten Punkte bezeichnen oder erkennbar eine irrige Vorstellung haben.

Die Kläger sind Eigentümer eines Mehrparteienwohnhauses, für das sie bei der Beklagten am einen Versicherungsvertrag der Sparte Feuerversicherung mit einer (baukostenindexierten) Versicherungssumme von 900.000 € abgeschlossen haben. Das Objekt samt Inventar wurde durch einen Brand am beschädigt. Im Zuge der Schadensabwicklung bewertete der von der Beklagten beigezogene Sachverständige den Versicherungswert mit 1.681.200 €. Der Schaden betrug 54.885,05 €; die Beklagte hat 36.127,28 € aus dem Versicherungsvertrag geleistet.

Die Kläger begehren 18.757,77 € sA. Für eine allfällige Unterversicherung sei die Beklagte verantwortlich. Ihr sei die Verletzung vorvertraglicher Schutz- und Aufklärungspflichten vorzuwerfen.

Aus der Begründung de...

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