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ZVers 2, März 2026, Seite 57

Der Ausschlusstatbestand der Bewusstseinsstörung oder wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente

Walter Kath

Der folgende Beitrag untersucht den genannten Ausschlusstatbestand im Spiegel der Muster-AUVB 2022, der Versicherungspraxis und der jüngeren Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung vom , 7 Ob 148/25b.

1. Bewusstseinsstörungen als vielgestaltiges Phänomen eines praktisch bedeutsamen Risikoausschlusses der Unfallversicherung

Der in der privaten Unfallversicherung allgemein gebräuchliche Ausschlusstatbestand der Bewusstseinsstörung beschäftigt den versicherungsrechtlichen Fachsenat des OGH mit schöner Regelmäßigkeit. Allein für das letzte Dezennium finden sich neben der hier besonders zu erörternden noch 10 weitere höchstgerichtliche Entscheidungen, die sich mit diesem Risikoausschluss näher befassen.

Die Entscheidung 7 Ob 148/25b führt dabei indes - nicht anders als die erwähnten Vorjudikate - deutlich vor Augen, welch unterschiedliche Wege die einzelnen Versicherungsunternehmen bei Gestaltung, Reichweite und Formulierung dieses geradezu klassischen Ausschlusstatbestands in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen beschreiten. Es ist daher keine leichte Aufgabe, allgemein gültige Aussagen zum hier zu behandelnden Risikoausschluss zu treffen; stets müssen stri...

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