Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 3, März 2026, Seite 239

Vorabentscheidungsersuchen zur Einlagensicherungs-RL

ÖBA 2026/3192 (OGH)

Art 6 Einlagensicherungs-RL 2014/49/EU; § 12 ESAEG.

https://doi.org/10.47782/oeba202603023901

Ist Art 6 Abs 2 lit a Einlagensicherungs-RL 2014/49/EU dahin auszulegen, dass Einlagen einer in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Wohnbauvereinigung, die aus dem Verkauf einer Wohnung durch diese Gesellschaft an eine natürliche Person resultieren, als „Einlagen, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren“ zu qualifizieren sind?

Aus der Begründung:

A. Sachverhalt

[1] Die Bekl ist die mit dem ESAEG geschaffene Einrichtung zur Sicherung von Einlagen von KI.

[2] Die Zweitkl ist eine gemeinnützige GmbH und vermietet leistbaren und sozial verträglichen Wohnraum.

[3] Der Erstkl kaufte mit Kaufvertrag vom bzw zu Anlagezwecken als „Vorsorgewohnung“, die er idF vermietete, von der Zweitkl eine Eigentumswohnung samt Kfz-Stellplatz um insges € 167.600. Nach der im Kaufvertrag enthaltenen Treuhandvereinbarung wurde ein RA (künftig: der Treuhänder) bevollmächtigt und beauftragt, die grundbücherliche Eintragung des Liegenschaftserwerbs zugunsten des Erstkl durchzuführen und die Kaufpreissumme samt den ...

Daten werden geladen...