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Newsline
https://doi.org/10.47782/oeba202603016601
1. Topthemen
Umsetzung der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie
Status
Der Gesetzesentwurf für ein neues Verbraucherkreditgesetz (VKrG 2026) wurde vom BMJ bis in die Begutachtung geschickt.
Die Bundessparte wird nach wie vor Hauptanliegen der Finanzbranche in den Begutachtungsprozess einbringen.
Insgesamt ist die Bundessparte bemüht, gerade bei diesem Projekt negatives Gold-Plating zu verhindern.
Die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (VKr-RL) war bis umzusetzen und wird ab in Kraft treten. Die neue Richtlinie ersetzt die geltende VKr-RL 2008/48/EG, deren Umsetzung hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen durch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) vorgenommen wurde.
Die grundsätzliche Konzeption, insbesondere die Umsetzung durch ein neues Gesetz statt einer Novelle des geltenden VKrG erscheint sinnvoll. Das BMJ ist grundsätzlich bemüht, eine enge Orientierung am VKr-RL-Text vorzunehmen und die Ausnahmen vom Anwendungsbereich bzw. auch Optionen für Ausnahmen zu nutzen.
Wesentliche Inhalte des neuen VKrG 2026, die auf Basis der VKr-RL implementiert werden müssen:
Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten
Diskriminierungsverbot und Verbot der unaufgeforderten Gewährung von Krediten
Verschärfung der Kr...