Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 3, März 2026, Seite 238

Geldwäsche bei Buchgeld

ÖBA 2026/3191 (OGH)

§ 165 StGB; § 258 StPO.

https://doi.org/10.47782/oeba202603023801

Eine Beschränkung auf den rein rechnerischen Nachweis der Bemakelung, bei dessen Fehlen Geldwäscherei nicht feststellbar sei, kommt im Ergebnis der Statuierung einer festen Beweisregel gleich und verstößt gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung.

Hat der Täter der Vortat durch diese eine Gutschrift auf seinem Konto erlangt und vermag er über diese - sei es auch auf Kreditbasis, wie etwa im Wege eines (durch die eingelangte Zahlung wieder ausnützbaren) Kontokorrentkredits - als Zahlungsmittel zu verfügen, so handelt es sich bei dem eingelangten Buchgeldbetrag grundsätzlich um einen geldwäschereitauglichen Vermögensbestandteil.

Aus der Begründung:

[1] Mit beim LGS Graz eingebrachter Anklageschrift legte die WKStA H ein als Verbrechen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2 erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall und Abs 4 StGB (A) [und] als Verbrechen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 Z 2 und Abs 4 [erster Fall] StGB (B) ... beurteiltes Verhalten sowie W ein als Verbrechen der Geldwäscherei nach § 165 Abs 1 Z 2 und Abs 4 [erster Fall] StGB (C) beurteiltes Verhalten zur Last.

[2] Zu A, ...

Daten werden geladen...