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FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung 2025
Der von der FMA am veröffentlichte Verordnungsentwurf dient der Anpassung der Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V 2025) an die Empfehlungen der 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
Der Systemrisikopuffer gemäß § 23e Bankwesengesetz (BWG) soll für den gesamten Banksektor für die Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite gemäß Z 2 der Anlage zu § 23e BWG (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter EbeneS. 180 erhöht. Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen gegenüber den ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“.
Zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wird der Risikopuffer schrittweise implementiert, wobei er mit auf 2% und ein Jahr danach auf den Zielwert 3,5% angehoben werden soll.
Der vorliegende Verordnungsentwurf berücksichtigt die dazu eingeholte gutachterliche Äußerung der OeNB. Die OeNB kommt in ihren Analysen zu dem Ergebnis, dass die Systemrisiken aus Gewerbeimmobilienkrediten seit der erstmaligen Einführung des sektoralen Systemrisikopuffers im Jahr 2024 weiter gestiegen sind. Hintergrund ist ein zunehmend schwieriges wirtschaftliches Umfeld, das bei einer Kombination aus konjunktureller Schwäche und fallenden Immobilienpreisen zu zusätzlichen Verlusten im Bankensektor führen könnte. Diese Verluste gehen über die erwarteten Verluste, die durch Wertberichtigungen abgedeckt werden, und die unerwarteten Verluste, für die regulatorische Eigenkapitalerfordernisse („Säule 1“) und mikroprudenzielle Kapitalaufschläge im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („Säule 2“) vorgehalten werden, hinaus.
Der sektorale Systemrisikopuffer wurde von der OeNB zudem als geeignetes Instrument zur Abdeckung zusätzlicher Verluste in einem ungünstigen wirtschaftlichen Szenario bestätigt. Er ermöglicht eine konsistente Umsetzung der Systemrisikoanalyse auf die relevanten Risikopositionen und stärkt dadurch gezielt die Widerstandsfähigkeit der Banken. Die Auswirkungen der Puffererhöhung auf die Kreditkosten, die Kreditvergabe und die Realwirtschaft werden als gering eingeschätzt, da der überwiegende Teil der Banken auch nach der Erhöhung über ausreichend freies Kapital verfügen würde. Auch die nach wie vor hohen Gewinne stellen eine mögliche Quelle für die Bildung zusätzlichen Kapitals dar.