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FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung 2025
Der von der FMA am veröffentlichte Verordnungsentwurf dient der Anpassung der Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V 2025) an die Empfehlungen der 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
Der Systemrisikopuffer gemäß § 23e Bankwesengesetz (BWG) soll für den gesamten Banksektor für die Teilrisikopositionen bestimmter Gewerbeimmobilienkredite gemäß Z 2 der Anlage zu § 23e BWG (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter EbeneS. 180 erhöht. Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen gegenüber den ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“.
Zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wird der Risikopuffer schrittweise implementiert, wobei er mit auf 2% und ein Jahr danach auf den Zielwert 3,5% angehoben werden soll.
Der vorliegende Verordnungsentwurf berücksichtigt die dazu eingeholte gutachterliche Äußerung der OeNB. Di...