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Errichtung einer Luxus-Segelyacht durch die Gesellschaft für ihren Alleingesellschafter
Vor dem BFG war im gegenständlichen Beschwerdefall strittig, ob der beschwerdeführenden Gesellschaft für die Errichtung einer Segelyacht für ihren Alleingesellschafter ein Vorsteuerabzug zusteht. Strittig war auch, ob eine verdeckte Ausschüttung an den Alleingesellschafter dadurch vorliegt, dass dieser die Yacht durch das unberechtigte Geltendmachen der Vorsteuern von seiner Gesellschaft günstiger hätte erwerben können.
1. Der Fall
Am hat der spätere Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin (Bf) mit einem Unternehmen mit Sitz in Kroatien einen Vertrag über die Errichtung und den Erwerb einer 60 Fuß langen Segelyacht nach seinen Wünschen und Vorstellungen und für seinen eigenen privaten Gebrauch abgeschlossen. Am ist die S Ltd mit Sitz auf den Grand Cayman Islands gegründet worden. 100 %-Eigentümer (Direktor) der S Ltd („S“) war der Gesellschafter der Bf. Die Gründung der S erfolgte insbesondere deswegen, damit die Segelyacht im Vereinigten Königreich bei der „Cayman Islands Shipping Registry“ registriert werden konnte.
Am wurde die Bf errichtet. Der Geschäftsführer der Bf war der Sohn des Alleingesellschafters. Di...