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Missglückter Zusammenschluss bei Leistung der Bareinlage nach Ablauf der Neunmonatsfrist?
Da für das wirksame Zustandekommen eines Zusammenschlusses im Sinne des Art IV UmgrStG neben der Übertragung des begünstigten Vermögens auch die - fristgerechte - tatsächliche Übertragung des nicht begünstigten Vermögens an die übernehmende Personengesellschaft erforderlich ist und hinsichtlich der Bareinlagen von zwei der atypisch Stillen diese Voraussetzung eindeutig nicht gegeben ist, ist nicht von einem Zusammenschluss im Sinne des Art IV UmgrStG auszugehen.
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; Revision zugelassen; Revision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2025/13/0019. |
1. Der Fall
In einem Schreiben vom teilte die Beschwerdeführerin (Bf) dem FA mit, dass mit Wirkung zum siebzehn atypisch stille Gesellschafter mit der Bf einen Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG vollzogen hätten. Neben der Übermittlung einer Zusammenschlussbilanz zum (mit einem ausgewiesenen negativen Eigenkapital der Bf) und von siebzehn Kopien der Zeichnungsscheine samt den Zusammenschlussverträgen wurden von der Bf in einer gesonderten Beilage die atypisch stillen Gesellschafter sowie deren Einlagen bzw die zugrunde liegenden Vertragsdaten wie folgt angegeben:
[...]
In einem Schreiben vom brachte die Bf beim FA e...