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Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten - wie maßgeblich ist die Pendlerverordnung?
Das Gericht hatte unter anderem über die Abzugsfähigkeit von Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Profisportlers zu entscheiden. Dabei setzte sich das Gericht insbesondere mit dem „eigenen Hausstand“ gemäß § 4 Abs 2 Pendlerverordnung auseinander und stellte sich die Frage, inwieweit die Legaldefinition in dieser Verordnung für die Beurteilung der strittigen Werbungskosten maßgeblich ist.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (Bf) ist Profisportler und war im streitgegenständlichen Jahr zunächst für sechs Monate bei einem inländischen Sportverein und im Anschluss für sechs Monate bei einem Sportverein in Deutschland als Spieler angestellt. Er wurde in diesem Jahr 18 Jahre alt und besuchte - aufgrund seiner Tätigkeit im Ausland unregelmäßig - eine inländische Schule, an welcher er im Folgejahr auch die Matura ablegte. Außerdem wurde er im Folgejahr zunächst von seinem deutschen Verein wieder an einen österreichischen Verein „verliehen“ und kehrte nach Ende der Spielsaison endgültig nach Österreich zurück. Seine Lebensgefährtin sowie die meisten seiner Freunde wohnten im st...