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Zahlreiche Neuregelungen im Arbeitsrecht ab 1. 1. 2026
Im BFGjournal zu Gast: Mag. Dr. Ingomar Stupar, Wirtschaftskammer Österreich, im Gespräch mit Prof. Dr. Angela Stöger-Frank
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Ingomar Stupar ist Referent in der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich. Der Arbeitsrechtsexperte ist Autor zahlreicher Publikationen und Vortagender. Außerdem ist er fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof. Angesichts der derzeitigen wichtigen Themen rund um das Arbeitsrecht baten wir ihn zum Interview. |
BFGjournal: Der Sommer ist vorbei und die angekündigte Hitzeschutzverordnung beispielsweise für Bauarbeiter, Spengler oder Zustelldienste ist vorerst wieder aus den Medien verschwunden. Doch der nächste Sommer kommt bestimmt. Was ist geplant?
Ingomar Stupar: Das Regierungsprogramm sieht dazu eine „eigene Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten (nicht hitzefrei)“, vor.
Ziel ist, die gesundheitlichen Belastungen durch Hitze und UV-Strahlung für Arbeitnehmer im Freien zu reduzieren. Die derzeit bestehenden Regeln zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie den erforderlichen Maßnahmen (§§ 4, 66 Abs 2 und 3 ASchG, § 10 VO-optische Strahlung) werden durch die Hitzeschutzverordnung ergänzt und näher definiert. So ist etwa geplant, dass der Arbeitgeber ab einer Hitzewarnung Stufe 2 (Geosphere Austri...