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BFGjournal 9, September 2025, Seite 360

Nicht rechtzeitige Aufklärung des zur Haftung Herangezogenen

Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.

Normen: §§ 9, 80, 248 BAO.

Aus der im § 248 BAO vorgesehenen Möglichkeit der Beschwerde des als Haftenden in Anspruch Genommenen auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch folgt, dass ihm - als Voraussetzung für die Ausübung seines Rechts - von der Behörde über den haftungsbegründenden Abgabenanspruch Kenntnis zu verschaffen ist. Wurden die Abgaben schon mittels Bescheides festgesetzt und wird der zur Haftung Herangezogene darüber nicht rechtzeitig aufgeklärt, liegt infolge unvollständiger Information ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über das Rechtsmittel gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist, da die unvollständige Information in diesen Fällen dazu führt, dass die Frist zur Bekämpfung des Abgabenanspruches verstrichen ist.

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