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Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter

Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5062-3

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Stibi/Gomari/Steindl/Reiter - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

§ 19 Rückabwicklung

Übersicht


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I.
Zur Rückabwicklung
A.
Zu § 19 Abs 1 (Löschung der Grundbuchseintragung)
1- 3
B.
Zu § 19 Abs 2 (Rückabwicklung)
4- 7
C.
Zu § 19 Abs 3 (Versteigerung durch Gericht)
8- 10

I. Zur Rückabwicklung

A. Zu § 19 Abs 1 (Löschung der Grundbuchseintragung)

1

Kommt es gemäß § 18 Abs 4 zur nachträglichen Löschung einer Eintragung im Grundbuch, sind einige in der Zwischenzeit neu eingetragene Rechte aufgrund des Vertrauensgrundsatzes vor der Löschung geschützt. Der Veräußerer kann nach der Rückabwicklung des Rechtsvorganges nur die Löschung solcher inzwischen eingetragener Rechte verlangen, die nicht im guten Glauben an die Wirksamkeit der zu löschenden Eintragung erworben wurden. Dabei wird im Gesetz insbesondere noch klargestellt, dass es sich dabei jedenfalls um Eintragungen handelt, die nach der Anmerkung eines Verfahrens nach § 18 Abs 3 erfolgten. Bei einer diesbezüglichen Anmerkung ist dies für jedermann im Grundbuch ersichtlich und zerstört einen guten Glauben.

2

Guter Glaube kann dann angenommen werden, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchsstandes erwecken. Geschützt ist immer nur das Vertrauen auf den Grundbu...

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