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Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter

Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5062-3

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Stibi/Gomari/Steindl/Reiter - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

§ 16 Zivilrechtliche Wirkung der Verkehrsbeschränkung

EB April 1996

Die in den §§ 16-24 Bgld. GVG 2007 enthaltenen Bestimmungen sind in allen Landesgesetzen einheitlich geregelt. Bereits im Bgld. GVG 1995 erfolgte eine Angleichung dieser Bestimmungen mit jenen in den Landesgesetzen der anderen Bundesländer. Wie aus den Erläuterungen zum Bgld. GVG 1995 zu entnehmen ist, wurden diese Paragraphen überwiegend aus der Vereinbarung über die zivilrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken nachgebildet.

Anstoß zur Vereinheitlichung der Landesgesetze, die den Grundstücksverkehr für Ausländer oder den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Interesse der Erhaltung, Stärkung oder Schaffung eines lebensfähigen Bauernstandes verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterwerfen, war Art. 2 Abs. 2 B-VG, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wurde. Binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Festlegung von bundesweit einheitlichen zivilrechtlichen Bestimmungen für die landesgesetzlich zu regelnden Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs waren die Länder verpflichtet ihre Gesetze entsprechend anzupassen.

So wurde die Verei...

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