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Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter

Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5062-3

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Dokumentvorschau
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

§ 15 Wirkung von Genehmigungen und Erklärungen

EB April 1996

Die Umgehung der Pflichten aus den Erklärungen und den Genehmigungsbescheiden dieses Gesetzes soll weitgehend ausgeschaltet werden, indem diese Pflichten auf den Rechtsnachfolger übergehen.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Rechtsnachfolge
1
A.
Einzelrechtsnachfolge
2- 9
B.
Gesamtrechtsnachfolge
10- 15
II.
Übergang auf den Rechtsnachfolger
16- 18

I. Rechtsnachfolge

1

Rechtsnachfolge bezeichnet den Übergang von Rechten und Pflichten auf eine andere Person. Man unterscheidet hierbei zwischen Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) und Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession).

A. Einzelrechtsnachfolge

2

Bei einer Einzelrechtsnachfolge gehen einzelne Rechte und Pflichten über, wie beispielsweise auf einen Vermächtnisnehmer. Es muss daher jedes Rechtsverhältnis nach den jeweiligen (zB sachenrechtlichen, schuldrechtlichen) Vorschriften übertragen werden und die diesbezüglichen Formvorschriften sind zu beachten.

3

Beispiele für die Einzelrechtsnachfolge im Grundverkehrsrecht sind der Kauf, der Tausch oder die Schenkung einer Liegenschaft.

4

Zu beachten ist, dass es nach den §§ 4, 9 und 11 Bgld GVG bei einem Rechtserwerb unter Lebenden grundsätzlich von vorn...

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