Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 1 Ziel und Geltungsbereich
EB Juli 2007
Insbesondere hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung betreffend den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke wird die diesbezügliche Zielsetzung des Gesetzes zur Sicherung des Nutzungszwecks land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke unter verstärkter Berücksichtigung von ökologischer Verträglichkeit und Multifunktionalität festgelegt.
Weiters ist dazu festzuhalten, dass die derzeitige Entwicklung im Bereich der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke einerseits von Erfolgen im Produktivitätsbereich geprägt ist, denen andererseits jedoch - zunehmend - vor allem ökologische Probleme und zahlreiche Betriebsaufgaben gegenüberstehen (Rückgang der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Burgenland von 38.306 auf 11.753 und bei Haupterwerbsbetrieben von 13.619 auf rund 3.100 seit 1970). Das gegenwärtige System ist für die soziale Lage vieler land- oder forstwirtschaftlicher Familien, für die Volkswirtschaft und für die ökologische Situation von Boden-, Gewässer- und Tierschutz mit hohen Belastungen verbunden - welche Fehlentwicklungen auch das derzeitige System von Ausgleichszahlungen bislang nicht verhindert konnte.
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