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Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter

Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5062-3

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Stibi/Gomari/Steindl/Reiter - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

§ 11 Genehmigungspflicht

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zu § 11 Abs 1 (Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe)
1- 7
II.
Zu § 11 Abs 2 (Genehmigungsvoraussetzungen)
8
A.
Privilegierung
9- 11
B.
Verfassungskonformität
12- 15
III.
Prüfschema
16- 19

I. Zu § 11 Abs 1 (Genehmigungspflichtige Rechtserwerbe)

1

Der Begriff des ausländischen Staatsangehörigen ist in § 2 Abs 7 legaldefiniert. Maßgeblich für die Einordnung als ausländischer Staatsangehöriger ist der Zeitpunkt des Rechtserwerbs. Kommt es zu einer späteren Änderung, ist mangels anderer Vorgaben keine erneute Prüfung oder Genehmigung erforderlich. Beachtlich ist aber wohl die zeitnahe Statusänderung nach Rechtserwerb durch eine Gesellschaft. Hierbei ist nämlich zu prüfen, ob ein Umgehungsgeschäft vorliegt oder ein zulässiger Grund und Kontext für die Statusänderung vorliegt.

2

Für den Rechtserwerb von ausländischen Staatsangehörigen ist eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich, es sei denn, es liegt eine Gleichstellung mit inländischen Staatsangehörigen gemäß § 3 Abs 1, § 3 Abs 2 (normiert in § 11 Abs 3) oder eine Voraussetzung des § 12 Abs 1 vor.

3

Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auf den Rechtserwerb unter Lebenden im grünen (§ 4 Bgld GVG)...

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