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Burgenländisches Grundverkehrsgesetz
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter

Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5062-3

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Dokumentvorschau
Stibi/Gomari/Steindl/Reiter - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz

§ 3 Gleichstellung mit inländischen Staatsangehörigen

EB Juli 2007

Die Änderungen ergeben sich auf Grund der Neufassung des EG-Vertrages.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zu § 3 Abs 1 (Gleichstellung in der EU/EWR)
2- 13
II.
Zu § 3 Abs 2 (Andere staatsvertragliche Verpflichtungen)
14- 18
III.
Zu § 3 Abs 3 (Nachweis)
19- 22

Vorspann

1

Der Begriff des „ausländischen Staatsangehörigen“ ist in § 2 Abs 7 legaldefiniert.

I. Zu § 3 Abs 1 (Gleichstellung in der EU/EWR)

2

Die Gleichstellung mit inländischen Staatsangehörigen gemäß § 3 Abs 1 umfasst im Wesentlichen die Grundfreiheiten der Europäischen Union bzw entsprechende Bestimmungen des EWR-Abkommens. Damit wird daher die europäische Integration gewährleistet.

3

Die Gleichstellung ist nur für den Zeitraum während der Ausübung eines der angegebenen Rechte gegeben. Es besteht hingegen keine pauschale Gleichstellung für Angehörige von EU-Mitgliedstaaten. Gleichgestellt sind ebenfalls Mitgliedstaaten des EWR, wodurch Island, Liechtenstein und Norwegen erfasst werden.

4

Erfasst sind in den Z 1 bis 5 nach dem Wortlaut Personen und Gesellschaften, worunter natürliche und juristische Personen gleichermaßen zu verstehen sind.

5

Rechtsfolge der Gleichstellung ist die Anwendung der ...

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