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Abfertigung neu (BMVG) - Lösung arbeits- und leistungsrechtlicher Fragen
Antwortschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat diverse Fragen zum Arbeits- und Leistungsrecht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gerichtet. Das BMWA hat mit Schreiben vom , GZ 451.001/44-X/3a/2002, ein Antwortschreiben übermittelt. Es ist erfreulich, dass das BMWA noch vor dem In-Kraft-Treten der maßgeblichen Bestimmungen () Stellung genommen hat.
Einleitend hält das BMWA fest: Es ist darauf hinzuweisen, dass das BMWA „als Verwaltungsbehörde zu arbeitsrechtlichen und damit zivilrechtlichen Fragen nur eine unverbindliche und diskutierbare Rechtsansicht abgeben kann, die verbindliche Entscheidung derartiger Fragestellungen ist Sache der Arbeits- und Sozialgerichte".
§ 1 BMVG
Frage (vgl. dazu auch ASoK 2002, 358):
Wie ist das BMVG bei Arbeitsverhältnissen mit internationalem Sachverhalt anzuwenden? ... An welche GKK muss der ausländische Arbeitgeber die Abfertigungsbeiträge bezahlen?
Antwort: Zunächst ist festzuhalten, dass es hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit des BMVG auf die arbeitsvertragsrechtliche und nicht die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des internationalen Sachverhalts ankommt.
Für die Beitragsabfuhr ist nach Ansicht des BMWA in den im Schreiben...