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OGH: PV / Pensionsanfallsalter
• 1. Gegen das unterschiedliche Pensionsanfallsalter für Männer und Frauen im Bereich der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer bestehen keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken.
• 2. Der Oberste Gerichtshof sieht sich zumindest derzeit zu einer Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes in dieser Frage nicht veranlasst. - (§ 253 b ASVG, Art. 7 der RL 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit)
„Der Revisionswerber stellt in seinen Rechtsmittelausführungen nicht in Abrede, dass die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach § 253 b ASVG als ‚Altersrente' im Sinne der Ausnahmebestimmung des Art. 7 Abs. 1 lit. a der Richtlinie zu qualifizieren ist und daher eine geschlechtsspezifische Festsetzung des Rentenalters grundsätzlich zulässig ist. Er vermeint jedoch, dass bei der gebotenen engen Auslegung dieses Ausnahmetatbestandes eine geschlechtsspezifische Festsetzung des Rentenalters nur bei Müttern und Schwangeren, nicht jedoch generell bei Frauen zulässig sei. Eine solche Einschränkung ist jedoch weder dem Wortlaut noch den übrigen Regelungen der Richtlinie, die in Art. 3 die e...