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VfGH prüft Fahrpreisersatz für Lehrlinge
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom , B 1699/01, ein Verfahren zur Prüfung des Wortes „gesetzlich" im ersten Satz des § 30 j Abs. 2 FamilienlastenausgleichsG 1967 i. d. F. BGBl. Nr. 311/1992 betreffend den Fahrpreisersatz für Lehrlinge eingeleitet. Die Bedenken des VfGH richten sich dagegen, die Lehrlingsfreifahrten auf gesetzlich geregelte Lehrverhältnisse einzuschränken, die kollektivvertraglich vorgesehenen hingegen auszunehmen. Prüfungsbeschluss auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/pruefung.html