Der Lizenzvertrag
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 114. Lizenzvertrag in der Insolvenz
34
Angesichts der Tatsache, dass die IO keine speziellen Normen zur Behandlung von Lizenzverträgen im Falle einer Insolvenzeröffnung enthält, unterliegen Lizenzverträge idR den allgemeinen insolvenzrechtlichen Bestimmungen für die Erfüllung von zweiseitigen Rechtsgeschäften (§§ 21-25b IO). Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die Regelungen für Bestandverträge (§§ 23 und 24 IO) oder für beidseitig noch nicht vollständig erfüllte Verträge (§ 21 IO) auf Lizenzverträge anwendbar sind, was im Ergebnis zu unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen führt. Der Vertrag ist dahingehend zu prüfen, ob die Wesensmerkmale eines Bestandvertrags (wie etwa Gebrauchsüberlassung und -gewährung, Entgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung, Dauerschuldverhältnis) vorliegen oder überwiegen. Bei Vorliegen eines bestandvertragsähnlichen Vertragsverhältnisses haben die Bestimmungen der §§ 23 und 24 IO als leges speciales Vorrang vor der allgemeinen Bestimmung des § 21 IO.
35
Zu beachten ist jedenfalls § 25a IO, wonach Vertragsauflösungen von (Lizenz-)Verträgen, welche die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem Grun...