Der Lizenzvertrag
1. Aufl. 2025
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S. 42. Umfang und Beschränkungen von Lizenzrechten
2.1. Räumliche Beschränkungen
Mark Krenn, Alina Alavi Kia
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Die vertragliche Vereinbarung definiert die geografischen Grenzen, innerhalb derer die Lizenz genutzt werden kann. Der Lizenzgeber hat besonders dann Interesse an einer Beschränkung der Nutzung durch den Lizenznehmer auf ein spezifisches Gebiet, wenn er beabsichtigt, die Herstellung oder den Vertrieb des lizenzierten Gegenstands außerhalb dieses Gebiets selbst durchzuführen oder Exklusivlizenzen zu vergeben und somit den Lizenznehmer vom Wettbewerb außerhalb des vereinbarten Gebiets fernzuhalten.
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Die räumliche Beschränkung von Lizenzrechten kann sich bspw auf ein bestimmtes Bundesland („Gebietslizenz“), eine Region oder einen einzelnen Betrieb („Betriebslizenz“) erstrecken. Der räumlich beschränkte Lizenznehmer darf das lizenzierte Schutzrecht nur innerhalb des Vertragsgebiets benutzen. Andernfalls begeht er eine Vertrags- und Schutzrechtsverletzung.
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Zivilrechtlich ist es grundsätzlich erlaubt, das Vertragsgebiet mit einer Gebietsschutzklausel zu verknüpfen, wobei zwischen einfachem und absolutem Gebietsschutz unterschieden wird. Beim einfachen Gebietsschutz wird dem Lizenznehmer...