Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
18. Aufl. 2025
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§ 4a Freigebige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spendenbegünstigung)
VO Übermittlung von Rechtsgrundlagen gem § 4a
§ 1 Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
Literatur 2024: Bleyer, GemeinnützigkeitsreformG - BGBl, ARD 6881/14/2024 (17); Hammerl, GemeinnützigkeitsreformG 2023 - Teil II: Begleitende Maßnahmen zur Reform der stl Spendenbegünstigung und Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, RdW 24/50 (60); Kloihofer/Danauar, Der aktuelle Fall - Aktualisierte Information des BMF über stl Maßnahmen iZm der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024, immo aktuell 24, 151; Koster/Kovacs/Oberhuber, Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit gem § 4a EStG, taxlex 24/18; Kunz, Ab 2024: Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke, ecolex 24/50; Lang, Gemeinnützigkeitsreform: Keine stl Begünstigungen bei Strafen und Verbandsgeldbußen, AVR 24, 16; Lindmayr, Anfragebeantwortung des BMF zur Spendenbegünstigung, ARD 6912/16/2024; Müller/Plank, Leistungserbringung einer „gemeinnützigen Holdinggesellschaft“, SWK 24, 1399; Pregesbauer, Die UStBefreiung für Lebensmit...