Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
18. Aufl. 2025
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§ 107 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
EStR: Rz 8207a bis Rz 8207s
Die Kommentierung von § 107 EStG erfolgte durch Mag. Marco Laudacher. Ab der 15. Auflage wurden durch MMag. Gerald Ehgartner Neuerungen aus der Gesetzgebung, Judikatur und Literatur eingearbeitet.
Übersicht
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1. | Alte Rechtslage und Rechtsentwicklung | |
2. | Abzugsteuer bei der Einräumung von Leitungsrechten und bei Einkünften betreffend die Abwehr von Hochwasserschäden |
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1. Alte Rechtslage und Rechtsentwicklung: Unterschiedliche steuerl Behandlung der Entgelte. Die steuerl Behandlung von Entgelten iZm der Einräumung von Leitungsrechten war bis zum JStG 2018 schwierig, weil im Entgelt mehrere steuerl unterschiedl zu behandelnde Komponenten enthalten sind und die Höhe der stfreien Komponente von der Art der Bewirtschaftung und der individuellen Lage des Grundstücks abhängig war. Zur Rechtslage iZm Leitungsrechten vor dem JStG 2018 s 17. Aufl.
Auch Entgelte zur Abwehr von Hochwasserschäden (Retentionsflächen) und zur Errichtung oder zum Betrieb von Hochwasserschutzanlagen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen (Rechtseinräumung, Dienstbarkeit, Bodenwertminderung, Ertragsausfall). Diesbezügl fällt nac...