Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
18. Aufl. 2025
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§ 82 Haftung
LStR: Rz 1208 bis Rz 1212
Literatur 2024: Bodis, Dienstgeberbeitrag für Vorteile aufgrund eines konzernweiten Stock-Option-Programms, SWK 24, 1412; Daxkobler, Lohnnebenkostenpflicht für Entgelt von dritter Seite? SWK 24, 1278; Fiala, Veranlagung bei Unterbleiben des LStAbzugs, AVR 24, 90; Schuster, LStAbzug von Ruhegenussbezügen und zur Verfügung gestellter Wohnung im Ruhestand, PV-Info 8-9/24, 31; Shubshizky, Lohnnebenkosten für Entgelt von dritter Seite? ASoK 24, 483; Steiger, Bindewirkung ASVG nur bei Vorliegen eines LSt-Haftungs- und Abgabebescheids, taxlex 24/13; Zinöcker, Haftung für LSt, deren Bezahlung vom Masseverwalter angefochten wurde, BFGjournal 24, 112; Zorn, VwGH zu stl Folgen von „Stock Options“, RdW 2024/597 (777).
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1. Allgemeines. Der ArbG ist zur Einbehaltung und Abfuhr von auf laufende und sonstige Bezüge entfallende LSt für seine ArbN verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn Pensionen gem der VO BGBl II 55/2001 idgF gemeinsam versteuert werden. Wird der ArbG wegen zu wenig bezahlter LSt in Anspruch genommen, tritt er gem § 1538 ABGB in die Rechte des Gläubigers ein und ist zivilrecht befugt, vom ArbN den Ersatz der bezahlten Schuld zu fordern. Dies setzt hinsichtl der Fes...