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Jakom

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

18. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5036-4

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Jakom - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 30c Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuerdurch Parteienvertreter

Sabine Kanduth-Kristen

EStR: Rz 6701 bis Rz 6740

Übersicht


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1.
Zweck
1
2.
Inkrafttreten und Rechtsentwicklung
2- 4
3.
Mitteilungsverpflichtung (Abs 1)
5- 8
4.
Mitteilungs- und Selbstberechnungsverpflichtung (Abs 2)
9- 11
5.
Entrichtungsverpflichtung (Abs 3)
12- 15
6.
Ausnahmen von der Selbstberechnungsverpflichtung (Abs 4)
16- 23
a)
Befreiung der Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung
17, 18
b)
Zufluss des Veräußerungserlöses
c)
Übertragung stiller Reserven gem § 12
d)
Veräußerung gegen Rente
21, 22
e)
Verwertung iRe Verfahrens gem § 133 ff EO

1

1. Zweck. Zur Erhebung der ESt für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken im Wege der ImmoESt wurde mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 22, ein an das GrEStG angelehntes Mitteilungs- und Selbstberechnungssystem (krit dazu Kohler SWK 12, 1375) eingeführt (s ErlRV 1680 BlgNR XXIV. GP, 13). Die Regelungen beziehen sich auf jede einzelne Grundstückstransaktion, eine Zusammenrechnung oder Saldierung bei mehreren Vorgängen ist nicht zul.

2

2. Inkrafttreten und Rechtsentwicklung. Die Regelung trat inkl der mit dem AbgÄG 2012, BGBl I 112, vorgenommenen Änderungen per in Kraft. Gem § 124b Z 217 ist § 30c für Veräußerungen nach dem ...

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